Die von der Europäischen Wirtschaftskommission (ECE) veröffentlichte ECE R-97-Verordnung regelt die Grundsätze für die Zulassung von Alarmsystemen und Kraftfahrzeugen für Alarmsysteme. Diese technische Vorschrift enthält einheitliche Bestimmungen für die Zulassung von Alarmsystemen und Kraftfahrzeugen, die für Alarmsysteme vorbereitet sind.
Die von dieser technischen Vorschrift abgedeckten Werkzeuge lauten wie folgt:
Antrag auf Zulassung von Alarmsystemen beim Hersteller oder seinem Bevollmächtigten gemacht von. Mit dem Antrag müssen dem technischen Dienst drei Muster des Alarmsystemtyps vorgelegt werden, einschließlich aller Unterlagen und aller Komponenten, einschließlich einer Beschreibung der technischen Spezifikationen und der Installationsmethode der Alarmsysteme.
Im Rahmen von Kraftfahrzeugprüfungen bietet EUROLAB auch Zulassungsdienste für ECE R-97-Alarmsysteme und Alarmsysteme für Kraftfahrzeuge an. Dank dieser Services erhalten Unternehmen effizientere, leistungsstärkere und qualitativ hochwertigere Testservices und bieten ihren Kunden einen sicheren, schnellen und unterbrechungsfreien Service.
Neben den Zulassungsleistungen für ECE R-97-Alarmsysteme und Alarmsysteme im Rahmen von Automobilprüfungen bietet EUROLAB auch andere industrielle Prüfleistungen an.