ECE R-91-Zulassung von Seitenmarkierungsleuchten für Kraftfahrzeuge und Anhänger
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ECE R-91-Zulassung von Seitenmarkierungsleuchten für Kraftfahrzeuge und Anhänger

Die von der Europäischen Wirtschaftskommission (ECE) herausgegebene ECE R-91-Verordnung regelt die Grundsätze für die Zulassung von Seitenmarkierungsleuchten von Kraftfahrzeugen und deren Anhängern. Diese technische Vorschrift enthält einheitliche Bestimmungen für die Zulassung von Seitenmarkierungsleuchten für Kraftfahrzeuge und deren Anhänger.

ECE R-91-Zulassung von Seitenmarkierungsleuchten für Kraftfahrzeuge und Anhänger

Diese Regelung gilt für Tagfahrlichter, die in Fahrzeugen der folgenden Kategorien eingesetzt werden:

  • Fahrzeuge der Kategorie M (Fahrzeuge mit mindestens vier Rädern, Motor und für den Personenverkehr verwendet)
  • Fahrzeuge der Kategorie N (Fahrzeuge mit mindestens vier Rädern, Motor und für den Güterverkehr)
  • Fahrzeuge der Kategorie O (nicht motorisierte Fahrzeuge mit weniger als vier Rädern, die von einem Kraftfahrzeug gezogen und zum Tragen von Lasten verwendet werden)
  • Fahrzeuge der Kategorie T (land- und forstwirtschaftliche Traktoren)

Die Seitenmarkierungslampe ist eine Lampe, mit der das Vorhandensein des Fahrzeugs von der Seite betrachtet angezeigt wird. Diese Lampen unterscheiden sich hinsichtlich der Eigenschaften des optischen Systems wie Intensitätsstufen, Lichtverteilungswinkel, Lichtquellenkategorie und Lichtquellenmodul.

Der Antrag auf Genehmigung wird von dem Unternehmen gestellt, dem der Handelsname oder die Marke gehört, oder von seinem zugelassenen Vertreter. Mit dem Antrag müssen für jeden Typ von Seitenmarkierungslampe technische Zeichnungen, die die Identifizierung des Lampentyps ermöglichen, und geometrische Diagramme, aus denen hervorgeht, in welchen Positionen sie am Fahrzeug montiert werden können, dem technischen Dienst vorgelegt werden.

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