Die von der Europäischen Wirtschaftskommission (ECE) veröffentlichte ECE R-90-Verordnung regelt die Grundsätze für die Genehmigung des Austauschs von Bremsbelägen in Kraftfahrzeugen. Diese technische Vorschrift enthält einheitliche Bestimmungen für die Zulassung von Ersatzbremsbelägen, Trommelbremsbelägen sowie Scheiben und Trommeln für Kraftfahrzeuge und Anhänger.
Die betreffende Regelung gilt für die Grundbremsfunktion folgender Ersatzteile:
Originalbremsscheiben und Bremstrommeln sowie Ersatzscheiben und Trommeln, die zum Zeitpunkt der Fahrzeugherstellung eingebaut waren, unterliegen nicht dieser Regelung.
Für bestimmte Fahrzeugtypen wird der Antrag auf Genehmigung des Ersatzteils vom Hersteller des Ersatzteils oder seinem ordnungsgemäß zugelassenen Vertreter gestellt. Mit der Anwendung Diagramme, die die Funktionsabmessungen der Ersatzbremsbelagbaugruppe oder des Ersatztrommelbremsbelags zeigen, und Diagramme, die die Positionen der entsprechenden Bremsbelaggruppe oder des Ersatztrommelbremsbelags angeben, Tests sollten dem technischen Dienst angeboten werden.
Im Rahmen von Kraftfahrzeugtests bietet EUROLAB auch Zulassungsdienste für den Austausch von Bremsbelägen in Kraftfahrzeugen der ECE R-90 an. Dank dieser Services erhalten Unternehmen effizientere, leistungsstärkere und qualitativ hochwertigere Testservices und bieten ihren Kunden einen sicheren, schnellen und unterbrechungsfreien Service.
Neben den im Rahmen von Kfz-Tests erteilten Genehmigungsdiensten für den Austausch von Bremsbelägen nach ECE R-90 bietet EUROLAB auch andere industrielle Testdienste an.