ECE R-9-Geräuschgenehmigung für dreirädrige Kraftfahrzeuge
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ECE R-9-Geräuschgenehmigung für dreirädrige Kraftfahrzeuge

Die von der Europäischen Wirtschaftskommission (ECE) herausgegebene ECE R-9-Verordnung regelt die Grundsätze für die Geräuschzulassung von dreirädrigen Kraftfahrzeugen. Bei der Messung des Schallpegels in Motorrädern und dreirädrigen Kraftfahrzeugen werden Schallpegelmessgeräte, eine kalibrierte Schallquelle und ein Drehzahlmesser eingesetzt. Bei der Messung des Schallpegels sind die in der jeweiligen gesetzlichen Regelung festgelegten Messbedingungen zu berücksichtigen. Messungen sollten im Freien durchgeführt werden. Darüber hinaus sollte der Testbereich eine Umgebung sein, die keinen starken akustischen Störungen ausgesetzt ist. Diese Anforderung ist erfüllt, wenn die Feldoberfläche aus Beton, Asphalt oder einem ähnlich harten Material besteht.

ECE R-9-Geräuschgenehmigung für dreirädrige Kraftfahrzeuge

Die Prüffläche muss mindestens die Abmessungen eines seitlichen Abstands von mindestens 3 Metern haben, ausgenommen der Lenker des Motorrads oder Dreirads. In diesem Bereich sollten Mikrofone mindestens 1 Meter vom Bordstein entfernt angebracht werden. Schallpegelwerte für Umgebungsgeräusche und Wind sollten angemessen sein. Vor Beginn der Messung muss der Motor des Motorrads oder Dreirads auf Betriebstemperatur gebracht werden. Hierzu sollte der Motor unter normalen Betriebsbedingungen ca. 15 Minuten laufen. Es darf nichts vorhanden sein, was die freie Drehung des Rades verhindert. Zu Beginn und am Ende jeder Messreihe sollte das Schallpegelmessgerät mit einer kalibrierten Schallquelle kalibriert werden. Schallpegelmesser mit Schalldruckpegel einer kalibrierten Schallquelle Der Unterschied zwischen ihnen sollte 1 dB nicht überschreiten. Andernfalls gelten die Messungen als ungültig.

EUROLAB bietet im Rahmen von Automobiltests auch Geräuschgenehmigungsdienste für dreirädrige Kraftfahrzeuge nach ECE R-9 an. Dank dieser Dienste erhalten Unternehmen effektivere, leistungsfähigere und qualitativ hochwertigere Prüfdienste und bieten ihren Kunden einen sicheren, schnellen und unterbrechungsfreien Service.

Zusätzlich zu den Geräuschgenehmigungsdiensten für dreirädrige Kraftfahrzeuge gemäß ECE R-9 im Rahmen von Automobiltests bietet EUROLAB auch andere industrielle Testdienste an.

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