Die von der Europäischen Wirtschaftskommission (ECE) veröffentlichte ECE R-86-Verordnung regelt die Grundsätze für die Zulassung von land- oder forstwirtschaftlichen Traktoren für die Installation von Beleuchtungs- und Lichtsignalgeräten. Diese technische Vorschrift enthält einheitliche Bestimmungen für die Zulassung von land- oder forstwirtschaftlichen Geräten zur Installation von Beleuchtungs- und Leuchtmarkierungsgeräten.
Diese Regelung gilt für den Einbau von Beleuchtungs- und Lichtsignalgeräten in Fahrzeuge der folgenden Kategorien:
Der Antrag auf Genehmigung eines Fahrzeugtyps für den Einbau von Lampen wird vom Fahrzeughersteller oder seinem ordnungsgemäß zugelassenen Vertreter gestellt. Mit dem Antrag sollten die Beschreibung des Fahrzeugtyps, die Liste der Geräte, die die Beleuchtungs- und Signalausrüstung bilden sollen, die Beschreibungen der entsprechenden Geräte für jede Funktion sowie das Schema der gesamten Beleuchtungs- und Signalanlage und die Diagramme, die ihre Position am Fahrzeug zeigen, dem technischen Dienst vorgelegt werden. Im BedarfsfallZeichnungen, die die Beleuchtungsfläche, die Leuchtfläche, die Referenzachse und das Referenzzentrum zeigen, sollten ebenfalls dem technischen Dienst vorgelegt werden, um die Einhaltung dieser Verordnung zu überprüfen.
Im Rahmen von Automobilprüfungen bietet EUROLAB auch Zulassungsdienste für land- oder forstwirtschaftliche Traktoren für die Installation von ECE R-86-Beleuchtungs- und Lichtsignalgeräten an. Dank dieser Services erhalten Unternehmen effizientere, leistungsstärkere und qualitativ hochwertigere Testservices und bieten ihren Kunden einen sicheren, schnellen und unterbrechungsfreien Service.
Neben den Zulassungsleistungen für land- oder forstwirtschaftliche Traktoren für die Installation von ECE R-86-Beleuchtungs- und Lichtsignalgeräten im Rahmen von Kraftfahrzeugprüfungen bietet EUROLAB auch andere industrielle Prüfdienstleistungen an.