ECE R-85-Zulassung für Verbrennungsmotoren oder elektrische Antriebsmotoren, die für die Antriebskraft von Kraftfahrzeugen der Klassen M und N zur Messung der Nutzleistung und der 30-Kleinstleistung der elektrischen Antriebsbaugruppe ausgelegt sind
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ECE R-85-Zulassung für Verbrennungsmotoren oder elektrische Antriebsmotoren, die für die Antriebskraft von Kraftfahrzeugen der Klassen M und N zur Messung der Nutzleistung und der 30-Kleinstleistung der elektrischen Antriebsbaugruppe ausgelegt sind

Die von der Europäischen Wirtschaftskommission (ECE) herausgegebene ECE R-85-Verordnung regelt die Grundsätze für die Zulassung von Verbrennungsmotoren oder Elektroantriebsgeräten für den Antrieb von Kraftfahrzeugen der Klassen M und N hinsichtlich der Messung der Nutzleistung und der Höchstleistung Leistung des Elektroantriebs für 30 Minuten. Diese technische Vorschrift enthält einheitliche Regelungen zur Messung der Nutzleistung und zur Zulassung von Verbrennungsmotoren oder elektrischen Antriebssträngen, die für den Antrieb von Kraftfahrzeugen bestimmt sind, im Hinblick auf die Höchstleistung von 30 Minuten elektrischer Antriebsstränge.

ECE R-85-Zulassung für Verbrennungsmotoren oder elektrische Antriebsmotoren, die für die Antriebskraft von Kraftfahrzeugen der Klassen M und N zur Messung der Nutzleistung und der 30-Kleinstleistung der elektrischen Antriebsbaugruppe ausgelegt sind

Diese Regelung gilt für folgende Fahrzeugkategorien:

  • Fahrzeuge der Kategorie M (Fahrzeuge mit mindestens vier Rädern, Motor und für den Personenverkehr verwendet)
  • Fahrzeuge der Kategorie N1 (Fahrzeuge mit mindestens vier Rädern, Motor, zum Tragen von Lasten und einer maximalen Masse von höchstens 3.5 Tonnen)

Verbrennungsmotoren gehören zu einer der folgenden Fahrzeuggruppen:

  • Hubkolbenmotoren (Fremdzündung oder Selbstzündung), jedoch ausgenommen Freikolbenmotoren
  • Drehkolbenmotoren (Positiv- oder Selbstzündung)
  • Saug- oder Kompressormotoren

Elektrische Antriebsstränge bestehen aus Steuerungen und Motoren und werden zum Fahren von Fahrzeugen als Einzelantriebsmodus verwendet.

Der Antrag auf Genehmigung muss vom Fahrzeughersteller oder seinem Vertreter gestellt werden.

Im Rahmen von Automobiltests bietet EUROLAB auch Genehmigungsdienste für Verbrennungsmotoren oder elektrische Antriebsgeräte an, die für den Antrieb von Kraftfahrzeugen der Klassen m und n ausgelegt sind, zur Messung der ECE R-85-Nettoleistung und der 30-Minuten-Höchstleistung der elektrische antriebsbaugruppe. Dank dieser Dienste erhalten Unternehmen effektivere, leistungsfähigere und qualitativ hochwertigere Prüfdienste und bieten ihren Kunden einen sicheren, schnellen und unterbrechungsfreien Service.

Neben den Zulassungsdiensten für die ECE R-85-Verordnung im Rahmen von Automobilprüfungen bietet EUROLAB auch andere industrielle Prüfdienste an.

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