Die von der Europäischen Wirtschaftskommission (ECE) veröffentlichte ECE R-83-Verordnung regelt die Grundsätze für die Zulassung von Schadstoffemissionen gemäß den Kraftstoffeigenschaften des Motors. Diese technische Vorschrift enthält einheitliche Bestimmungen für die Zulassung von Fahrzeugen zur Emission von Schadstoffen gemäß den Kraftstoffanforderungen. Diese Verordnung gilt auch für die Eignung im Betrieb, die Haltbarkeit von Geräten zur Kontrolle der Umweltverschmutzung und etablierte Diagnosesysteme. legt die Regeln fest.
Grundsätzlich gilt die betreffende Regelung für folgende Fahrzeugkategorien mit einer Referenzmasse von höchstens 2.610 kg:
Die Referenzmasse kann auf Wunsch des Herstellers auf 2,840 kg erweitert werden.
Der Antrag auf Zulassung eines Fahrzeugtyps in Bezug auf Abgasemissionen, Kurbelgehäuseemissionen, Verdunstungsemissionen und Haltbarkeit von Geräten zur Kontrolle der Umweltverschmutzung wird vom Hersteller und seinem Bevollmächtigten gestellt.
Im Rahmen von Automobilprüfungen bietet EUROLAB auch Emissionsgenehmigungsdienste für Schadstoffe gemäß den Kraftstoffcharakteristika des ECE R-83-Motors an. Dank dieser Services erhalten Unternehmen effizientere, leistungsstärkere und qualitativ hochwertigere Testservices und bieten ihren Kunden einen sicheren, schnellen und unterbrechungsfreien Service.
Neben der Genehmigung der Schadstoffemission gemäß den im Rahmen von Kraftfahrzeugprüfungen angegebenen ECE R-83-Motorkraftstoffeigenschaften bietet EUROLAB auch andere industrielle Prüfdienstleistungen an.