Die von der Europäischen Wirtschaftskommission (ECE) veröffentlichte ECE R-79-Verordnung regelt die Grundsätze für die Genehmigung des Lenksystems. Ziel dieser technischen Regelung ist es, einheitliche Bestimmungen für die Regelung und Leistung von Lenksystemen für Straßenfahrzeuge festzulegen. Traditionell wurde die Lenksteuerung durch eine positive mechanische Verbindung zwischen dem Lenkrad und den Fahrzeugrädern erreicht. Mit der Weiterentwicklung der Technologie wird es jedoch bald möglich sein, Lenksysteme ohne eine solche mechanische Verbindung zu haben.
Diese Regelung gilt für Lenkgeräte von Fahrzeugen der folgenden Kategorien:
Diese Regelung gilt jedoch nicht für Lenkgeräte mit vollpneumatischem Getriebe, autonomen Lenksystemen und Lenksystemen, die die in dieser Regelung definierte Funktionalität demonstrieren.
Der Antrag auf Genehmigung eines Fahrzeugtyps für Lenkausrüstung muss von dem Unternehmen, das diese Fahrzeuge hergestellt hat, oder seinem ordnungsgemäß zugelassenen Vertreter gestellt werden. Während des Antrags müssen dem für die Durchführung der Zulassungsprüfungen zuständigen technischen Dienst eine Beschreibung des Fahrzeugtyps sowie das Schema der gesamten Lenkausrüstung, eine kurze Beschreibung der Lenkausrüstung und das Diagramm mit der Position der verschiedenen das Lenkrad beeinflussenden Geräte vorgelegt werden.
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