ECE R-77-Zulassung von Parkleuchten für Kraftfahrzeuge
Kfz-Tests

ECE R-77-Zulassung von Parkleuchten für Kraftfahrzeuge

Die von der Europäischen Wirtschaftskommission (ECE) herausgegebene ECE R-77-Verordnung regelt die Grundsätze für die Zulassung von Standlichtern von Kraftfahrzeugen. Diese technische Vorschrift enthält einheitliche Regelungen zur Zulassung von Parkleuchten von Fahrzeugen. Diese technische Vorschrift gilt für Fahrzeuge der folgenden Kategorien:

ECE R-77-Zulassung von Parkleuchten für Kraftfahrzeuge

  • Fahrzeuge der Kategorie M (Fahrzeuge mit mindestens vier Rädern, Motor und für den Personenverkehr verwendet)
  • Fahrzeuge der Kategorie N (Fahrzeuge mit mindestens vier Rädern, Motor und für den Güterverkehr)
  • Fahrzeuge der Kategorie T (land- und forstwirtschaftliche Traktoren mit mindestens zwei Achsen, Rad- oder Kettenmotoren, deren Hauptfunktion darin besteht, Zugkraft bereitzustellen)

Der Antrag auf Genehmigung von Parkleuchten für Kraftfahrzeuge wird vom Handelsnamen- oder Markeninhaber oder seinem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter gestellt. Bei der Auswahl des Antragstellers ist im Mitteilungsformular darauf hinzuweisen, dass das Gerät mit unterschiedlichen Neigungen der Bezugsachse relativ zu den Bezugsebenen des Fahrzeugs und zum Boden um die Bezugsachse bzw. zur Drehrichtung und diesen unterschiedlichen Einbaubedingungen am Fahrzeug montiert werden kann. Die vorgesehenen Kategorien von Glühlampen werden eine der in Verordnung 37 enthaltenen Kategorien sein. Die Kategorien der vorgesehenen LED-Lichtquellen werden in der Verordnung 128 enthalten sein. Zusammen mit dem Antrag sind dem für die Genehmigungsprüfungen zuständigen technischen Dienst die Zeichnungen mit den Merkmalen des Standleuchtentyps und den Stellen vorzulegen, an denen die Leuchte am Fahrzeug montiert werden kann.

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Parkleuchten von ECE R-77-Kraftfahrzeugen im Rahmen von Kfz-Tests Neben Zertifizierungsdiensten bietet EUROLAB auch andere industrielle Prüfdienste an.

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