Die von der Europäischen Wirtschaftskommission (ECE) veröffentlichte ECE R-72-Verordnung regelt die Grundsätze für die Zulassung von Halogenscheinwerfern für Motorräder. Diese technische Anordnung enthält einheitliche Bestimmungen für die Zulassung von Motorradscheinwerfern, die mit Halogenlampen (HS1-Lampen) ausgestattet sind, die einen asymmetrischen Strahl und einen Antriebsstrahl abgeben.
Verschiedene Arten von Scheinwerfern beziehen sich auf die Scheinwerfer, die sich hauptsächlich in folgenden Punkten unterscheiden:
Der Antrag auf Genehmigung eines Scheinwerfers wird vom Hersteller oder seinem zugelassenen Vertreter gestellt. Zum Zeitpunkt der Antragstellung detaillierte Informationen darüber, ob der Scheinwerfer sowohl für den Links- als auch für den Rechtsverkehr oder nur für den Links- oder Rechtsverkehr ausgelegt ist, um die Identifizierung des Typs, des Querschnitts und der Fassadenansichten mit Details des Scheinwerfers zu ermöglichen. Es muss dem für die Durchführung der Zulassungstests zuständigen technischen Dienst vorgelegt werden. Zusätzlich muss für die Tests ein Farbfilter oder ein Farbbildschirm an den technischen Service übergeben werden. Zur Genehmigung eingereichte Scheinwerfer müssen den Handelsnamen und die Marke des Herstellers tragen. Außerdem muss dieses Zeichen gut lesbar und unauslöschlich sein.
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