Die von der Europäischen Wirtschaftskommission (ECE) veröffentlichte ECE R-69-Verordnung regelt die Grundsätze für die Genehmigung von Heckschildern langsam fahrender Fahrzeuge. Diese technische Vorschrift enthält einheitliche Bestimmungen für die Zulassung von Heckschildern für Fahrzeuge mit einer Geschwindigkeit von weniger als 30 km / h. Diese Regelung gilt für die hinteren Kennzeichen von Fahrzeugen, die in folgende Kategorien fallen:
Der Antrag auf Genehmigung des hinteren Kennzeichens von langsam fahrenden Fahrzeugen wird vom Hersteller oder seinem Bevollmächtigten gestellt. Während des Antrags müssen Zeichnungen, die detailliert genug sind, um die Identifizierung des Typs zu ermöglichen, das Diagramm, das den Ort zeigt, an dem das Schild am Heck des Fahrzeugs angebracht wird, die technischen Merkmale der Materialien, für die die Rückreflexionsbereiche hergestellt werden, und die technischen Eigenschaften der Materialien, für die der Forescent-Bereich hergestellt wird, dem technischen Dienst vorgelegt werden, der den Genehmigungsprozess durchführt.
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