Die von der Europäischen Wirtschaftskommission (ECE) veröffentlichte ECE R-68-Verordnung regelt die Grundsätze für die Genehmigung der Messung der Höchstgeschwindigkeit von Fahrzeugen, einschließlich Elektrofahrzeugen. Diese Verordnung enthält einheitliche Bestimmungen für die Zulassung von Fahrzeugen und Elektrofahrzeugen zur Höchstgeschwindigkeitsmessung.
Diese technische Vorschrift gilt für die Zulassung von Fahrzeugen der folgenden Kategorien zur Messung der vom Hersteller angegebenen Höchstgeschwindigkeit:
Gemäß dieser Verordnung wird die Höchstgeschwindigkeit eines zur Genehmigung gesendeten Fahrzeugs gemäß den Anforderungen der Verordnung gemessen und genehmigt. Die Konfiguration und Haltung des Fahrzeugs werden vom Hersteller festgelegt. Das an den technischen Service gelieferte Fahrzeug ist sauber und Fenster und Lufteinlässe müssen geschlossen sein und nur Zubehör für den Fahrzeugbetrieb erforderlich sein.
Der Zulassungsantrag zur Messung der vom Hersteller angegebenen Höchstgeschwindigkeit wird vom Hersteller oder seinem Vertreter gestellt. Mit dem Antrag müssen die Karosserie, der Motor, das Getriebe, der Reifen und die unbeladene Masse des Fahrzeugs dem technischen Dienst im Detail vorgelegt werden.
Im Rahmen von Automobilprüfungen bietet EUROLAB auch Zulassungsdienste zur Messung von Fahrzeugmaximaldrehzahlen an, einschließlich ECE R-68-Elektrofahrzeugen. Dank dieser Services erhalten Unternehmen effektivere, leistungsstärkere und qualitativ hochwertigere Testservices und bieten ihren Kunden einen sicheren, schnellen und unterbrechungsfreien Service.
Neben den Genehmigungsdiensten für die Messung der Höchstgeschwindigkeit von Fahrzeugen, einschließlich ECE R-68-Elektrofahrzeugen, die im Rahmen von Kraftfahrzeugprüfungen erteilt werden, bietet EUROLAB auch andere industrielle Prüfdienste an.