Die von der Europäischen Wirtschaftskommission (ECE) veröffentlichte ECE R-65-Verordnung regelt die Grundsätze für die Zulassung von Sonderwarnleuchten für Kraftfahrzeuge. Diese technische Vorschrift enthält einheitliche Bestimmungen für die Zulassung spezieller Warnleuchten.
Diese Regelung gilt für spezielle Warnleuchten, die in folgenden Kategorien von Fahrzeugen und mobilen Maschinen eingesetzt werden:
Eine spezielle Warnlampe ist eine Lampe, die in solchen Fahrzeugen verwendet wird und intermittierendes blaues oder gelbes Licht aussendet. Die rotierende oder stetig blinkende Lampe ist eine spezielle Warnlampe, die entlang ihrer vertikalen Achse intermittierend Licht emittiert. Es gibt verschiedene Arten von speziellen Warnleuchten. Beispielsweise kann es Unterschiede in Größe und Form, optischem System, Struktur des Strahls (rotierend oder blinkend), Farbe des emittierten Lichts, Lichtquelle und Intensität von einer oder zwei Ebenen der Lampe geben.
Der Antrag auf Zulassung von Sonderwarnleuchten für Kraftfahrzeuge wird vom Hersteller oder seinem Bevollmächtigten gestellt.
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