Die von der Europäischen Wirtschaftskommission (ECE) herausgegebene ECE-R-58-Verordnung regelt die Grundsätze für die Genehmigung von Heckschutzausrüstungen für Fahrzeuge. Diese technische Vorschrift enthält im Wesentlichen einheitliche Bestimmungen für folgende Fahrzeuge und Geräte:
Diese technische Regelung gilt für folgende Fahrzeugkategorien:
Der Antrag auf Genehmigung der Heckschutzausrüstung für Fahrzeuge wird vom Hersteller oder seinem Bevollmächtigten gestellt. Bei der Antragstellung sind dem technischen Dienst, der die Genehmigungsverfahren durchführt, die technischen Spezifikationen, Abmessungen, Zeichnungen und Installationsmethode der Rückenschutzausrüstung sowie ein Muster der Rückenschutzausrüstung vorzulegen.
Der Heckschutz kann so gestaltet werden, dass er mehrere Positionen am Heck des Fahrzeugs hat. In diesem Fall sollte eine garantierte Fixierung in der Dienstposition verwendet werden, um eine unbeabsichtigte Positionsänderung zu verhindern.
Vor der Erteilung der Typgenehmigung führt der Technische Dienst eine wirksame Kontrolle der Produktionskonformität durch und überprüft das Vorhandensein angemessener Vorschriften.
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