Zulassung der hinteren ECE R-58-Fahrzeugschutzausrüstung
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Zulassung der hinteren ECE R-58-Fahrzeugschutzausrüstung

Die von der Europäischen Wirtschaftskommission (ECE) herausgegebene ECE-R-58-Verordnung regelt die Grundsätze für die Genehmigung von Heckschutzausrüstungen für Fahrzeuge. Diese technische Vorschrift enthält im Wesentlichen einheitliche Bestimmungen für folgende Fahrzeuge und Geräte:

Zulassung der hinteren ECE R-58-Fahrzeugschutzausrüstung

  • Hintere Unterfahrschutzvorrichtungen
  • Fahrzeuge, die mit zugelassenen hinteren Unterfahrschutzvorrichtungen ausgestattet sind
  • Werkzeuge für den hinteren Unterfahrschutz

Diese technische Regelung gilt für folgende Fahrzeugkategorien:

  • Fahrzeuge der Kategorie M (Fahrzeuge mit mindestens vier Rädern, Motor und für den Personenverkehr verwendet)
  • Fahrzeuge der Kategorie N (Fahrzeuge mit mindestens vier Rädern, Motor und für den Güterverkehr)
  • Fahrzeuge der Kategorie O1 (nicht motorisierte Fahrzeuge, die von einem Kraftfahrzeug gezogen und zum Tragen von Lasten verwendet werden, mit weniger als vier Rädern und einem Höchstgewicht von höchstens 0.75 Tonnen)
  • Fahrzeuge der Kategorie O2 (Nicht-Kraftfahrzeuge, die von einem Kraftfahrzeug gezogen und für den Güterverkehr verwendet werden, mit weniger als vier Rädern und einem Höchstgewicht von mehr als 0.75 Tonnen, jedoch nicht mehr als 3.5 Tonnen)

Der Antrag auf Genehmigung der Heckschutzausrüstung für Fahrzeuge wird vom Hersteller oder seinem Bevollmächtigten gestellt. Bei der Antragstellung sind dem technischen Dienst, der die Genehmigungsverfahren durchführt, die technischen Spezifikationen, Abmessungen, Zeichnungen und Installationsmethode der Rückenschutzausrüstung sowie ein Muster der Rückenschutzausrüstung vorzulegen.

Der Heckschutz kann so gestaltet werden, dass er mehrere Positionen am Heck des Fahrzeugs hat. In diesem Fall sollte eine garantierte Fixierung in der Dienstposition verwendet werden, um eine unbeabsichtigte Positionsänderung zu verhindern.

Vor der Erteilung der Typgenehmigung führt der Technische Dienst eine wirksame Kontrolle der Produktionskonformität durch und überprüft das Vorhandensein angemessener Vorschriften.

EUROLAB bietet im Rahmen von Automobiltests auch ECE R-58-Genehmigungsdienste für Heckschutzausrüstung für Fahrzeuge an. Dank dieser Dienste erhalten Unternehmen effektivere, leistungsfähigere und qualitativ hochwertigere Prüfdienste und bieten ihren Kunden einen sicheren, schnellen und unterbrechungsfreien Service.

Zusätzlich zu den ECE R-58-Genehmigungsdiensten für Fahrzeugheckschutzausrüstung im Rahmen von Automobiltests bietet EUROLAB auch andere industrielle Testdienste an.

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