ECE R-57 Motorradscheinwerferzulassung
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ECE R-57 Motorradscheinwerferzulassung

Die von der Europäischen Wirtschaftskommission (ECE) herausgegebene ECE R-57-Verordnung regelt die Grundsätze für die Zulassung von Motorradscheinwerfern. Diese technische Vorschrift enthält einheitliche Bestimmungen für die Zulassung von Scheinwerfern für Motorräder und so betriebene Fahrzeuge. Diese Regelung gilt für die Genehmigung von Scheinwerfern, die Glühlampen verwenden und Glas- oder Kunststoffmaterialien enthalten, sowie Linsen, die für die Ausrüstung von Motorrädern und Fahrzeugen vorgesehen sind, die auf diese Weise betrieben werden.

ECE R-57 Motorradscheinwerferzulassung

Der Antrag auf Zulassung von Motorradscheinwerfern wird vom Hersteller oder seinem Bevollmächtigten gestellt. Bei der Antragstellung sind dem technischen Dienst, der die Genehmigungsverfahren durchführt, detaillierte Zeichnungen und insbesondere eine kurze technische Beschreibung mit Angabe der Kategorie(n) der verwendeten Glühlampe vorzulegen, um die Identifizierung des Scheinwerfertyps und die Darstellung der Vorderseite zu ermöglichen Ansicht der Scheinwerfer und zur Darstellung der Details und des Querschnitts der Linsen, falls vorhanden. Darüber hinaus sollten zwei Muster des Scheinwerfertyps mit farbloser Linse und dreizehn Linsen an den technischen Dienst geliefert werden, um die Kunststoffmaterialien zu testen, aus denen die Linsen hergestellt sind. Sechs dieser Objektive müssen mindestens 60 x 80 mm groß sein. jedes Objektiv Typ- oder Materialmuster sollten nach der Methode hergestellt werden, die in der Massenproduktion verwendet werden soll. In der Zwischenzeit sollten dem Technischen Dienst auch ein Reflektor vorgelegt werden, auf dem Linsen gemäß den Herstellerangaben angebracht werden können, die Materialien, aus denen die Linsen und Beschichtungen bestehen, sowie der Prüfbericht, der die Eigenschaften dieser Materialien und Beschichtungen beschreibt. Vor der Erteilung der Typgenehmigung führt der Technische Dienst eine wirksame Kontrolle der Produktionskonformität durch und überprüft das Vorhandensein angemessener Vorschriften.

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