Die von der Europäischen Wirtschaftskommission (ECE) herausgegebene ECE R-52-Verordnung regelt die Grundsätze für die Zulassung der Strukturen von 8- bis 16-sitzigen Kraftfahrzeugen. Diese technische Regelung gilt für folgende Fahrzeugkategorien:
Die genannte Verordnung enthält einheitliche technische Bestimmungen zur Herstellung und Zertifizierung dieser Fahrzeuge.
Der Antrag auf Genehmigung eines Fahrzeugtyps nach seinen baulichen Merkmalen wird von dem Unternehmen gestellt, das Inhaber des Handelsnamens oder der Marke ist, oder von dem bevollmächtigten Vertreter dieses Unternehmens. Bei der Antragstellung müssen dem technischen Dienst, der das Genehmigungsverfahren durchführt, eine detaillierte Beschreibung der Struktur, der Abmessungen, der Konfiguration und der Komponentenmaterialien des Fahrzeugtyps, die Zeichnungen und die Innenausstattung des Fahrzeugs sowie seine technischen Spezifikationen, seine Höchstmasse, die Höchstlast für jede Achse, das Leergewicht des Fahrzeugs, das Gesamtvolumen des für die Güterbeförderung vorgesehenen Gepäcks oder der Teile und die Gesamtmasse des Gepäcks, das sie aufnehmen können, die Bereiche für sitzende und stehende Fahrgäste sowie die voraussichtliche Gesamtzahl der Fahrgäste vorgelegt werden.
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