ECE R-51-Zulassung für die Geräuschemission in Kraftfahrzeugen
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ECE R-51-Zulassung für die Geräuschemission in Kraftfahrzeugen

Die von der Europäischen Wirtschaftskommission (ECE) veröffentlichte ECE R-51-Verordnung regelt die Grundsätze für die Genehmigung von Lärmemissionen in Kraftfahrzeugen. Diese technische Vorschrift enthält einheitliche Bestimmungen für die Zulassung von Kraftfahrzeugen mit mindestens vier Rädern hinsichtlich der Geräuschemissionen.

ECE R-51-Zulassung für die Geräuschemission in Kraftfahrzeugen

Diese Verordnung bezieht sich in Bezug auf Lärm auf Fahrzeuge der Kategorie M (mindestens vierrädrige, motorisierte Fahrzeuge und Personenkraftwagen) und Fahrzeuge der Kategorie N1 (mindestens vierrädrige motorisierte Fahrzeuge, die zum Tragen von Lasten verwendet werden und deren maximale Masse 3.5 Tonnen nicht überschreitet). gilt für. Im Rahmen dieser Anwendung sind die Komponenten des Geräuschreduzierungssystems die Komponenten, aus denen das Geräuschreduzierungssystem besteht, insbesondere die Auspuffrohre, Expansionskammern und Schalldämpfer. Luftfilter gelten nur dann als Bestandteil, wenn sie zur Einhaltung der vorgeschriebenen Schallpegelgrenzwerte verwendet werden. Verteiler werden jedoch nicht als Komponenten des Geräuschreduzierungssystems betrachtet.

Der Antrag auf Genehmigung eines mit Lärm verbundenen Fahrzeugtyps wird von der Firma oder ihrem Bevollmächtigten gestellt. Zum Zeitpunkt der Anwendung Beschreibungen des Fahrzeugtyps, Nummern und Symbole zur Identifizierung des Motortyps und des Fahrzeugtyps, eine Liste der entsprechend definierten Komponenten, aus denen das Geräuschreduzierungssystem besteht, Zeichnungen des kombinierten Geräuschreduzierungssystems, ein Diagramm, das die Position im Fahrzeug zeigt, sowie detaillierte Informationen zu jeder Komponente, damit sie leicht lokalisiert und identifiziert werden kann. Zeichnungen und Eigenschaften der verwendeten Materialien sind dem technischen Dienst vorzulegen, der den Genehmigungsprozess durchführt.

Im Rahmen von Kraftfahrzeugtests bietet EUROLAB auch Genehmigungsdienste für Lärmemissionen in Kraftfahrzeugen der ECE R-51 an. Dank dieser Services erhalten Unternehmen effektivere, leistungsstärkere und qualitativ hochwertigere Testservices und bieten ihren Kunden einen sicheren, schnellen und unterbrechungsfreien Service.

Neben den ECE R-51-Zulassungsdiensten für Lärmemissionen in Kraftfahrzeugen, die im Rahmen von Kraftfahrzeugprüfungen angeboten werden, bietet EUROLAB auch andere industrielle Prüfdienste an.

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