Die von der Europäischen Wirtschaftskommission (ECE) veröffentlichte ECE R-48-Verordnung regelt die Grundsätze für die Genehmigung der Beleuchtung und Installation von Leuchtgeräten. Diese technische Vorschrift enthält einheitliche technische Bestimmungen für die Genehmigung von Mitteln zur Installation von Beleuchtungs- und Lichtsignalgeräten.
Diese Anwendung gilt für folgende Fahrzeugkategorien:
Es handelt sich um den Fahrzeugtyp, der sich in grundlegenden Aspekten wie Fahrzeugtyp, Abmessungen und Außenform des Fahrzeugs, Anzahl und Position der Geräte, Scheinwerfer-Nivelliersystem und Aufhängungssystem für den Einbau von Beleuchtungs- und Lichtsignalgeräten nicht unterscheidet. Andernfalls kann es zu Unterschieden bei Punkten wie Typ, Anzahl, Position und geometrischer Sichtbarkeit der Beleuchtungslampen kommen und ob das Abblendlicht und die optionalen Lampen für den Fahrzeugtyp installiert sind.
Der Antrag auf Genehmigung eines Fahrzeugtyps für den Einbau von Beleuchtungs- und Lichtsignalgeräten wird vom Markeninhaber oder seinem Bevollmächtigten gestellt. Während der Anwendung alle Merkmale in Bezug auf den Fahrzeugtyp sowie die Liste der vom Hersteller vorgesehenen Geräte für die Beleuchtung und die Beleuchtungsausrüstung, die Entwurfszeichnungen der Beleuchtungs- und Lichtsignalausrüstung als Ganzes und die Schemata, aus denen die Position der verschiedenen Geräte im Fahrzeug hervorgeht.
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