Zulassung von ECE R-31-Halogen-Atomscheinwerfern mit unsymmetrischem Übergangsbalken und / oder Kraftfahrzeug, die Fahrbalken abgeben
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Zulassung von ECE R-31-Halogen-Atomscheinwerfern mit unsymmetrischem Übergangsbalken und / oder Kraftfahrzeug, die Fahrbalken abgeben

Die von der Europäischen Wirtschaftskommission (ECE) veröffentlichte ECE R-31-Verordnung regelt die Grundsätze für die Zulassung von Halogenatomscheinwerfern für Kraftfahrzeuge, die einen asymmetrischen Übergangsstrahl und / oder Antriebsstrahl abgeben. Gemäß dieser technischen Ausführungsform bedeutet eine mit Halogen versiegelte Scheinwerfereinheit einen Scheinwerfer, der aus Komponenten besteht, die einen Reflektor aus Glas, Metall oder einem anderen Material, ein optisches System und eine oder mehrere Halogenlichtquellen umfassen. Diese Scheinwerfer können Abblendlicht oder Fernlicht sein.

Zulassung von ECE R-31-Halogen-Atomscheinwerfern mit unsymmetrischem Übergangsbalken und / oder Kraftfahrzeug, die Fahrbalken abgeben

Der Zulassungsantrag für nicht symmetrische Halogenatom-Scheinwerfer für Abblend- und / oder Fernlicht-Kraftfahrzeuge wird von dem Hersteller oder dessen ordnungsgemäß zugelassenem Vertreter gestellt. Die Verordnung enthält einheitliche Bestimmungen für die Zulassung von Halogenatomscheinwerfern, Scheinwerfern, die nur Abblend- oder Fernlicht liefern sollen, oder Scheinwerfern, die sowohl für den Rechts- als auch für den Linksverkehr bestimmt sind, oder für beide. Während der Anwendung Zeichnungen, die die Vorder- und Querschnittsansicht des Scheinwerfers und die projizierte Position des Scheinwerfers enthalten, zusammen mit der Beschreibung des Produkts und gegebenenfalls Einzelheiten des Linsenformteils Bilder zeigen müssen eingereicht werden. Jede zur Prüfung vorzulegende Probe muss den in dieser Verordnung festgelegten Anforderungen entsprechen.

Im Rahmen von Kraftfahrzeugtests bietet EUROLAB auch Zulassungsdienste für Halogenatomscheinwerfer für Kraftfahrzeuge an, die nicht symmetrische Übergangsstrahlen und / oder Antriebsstrahlen nach ECE R-31 emittieren. Dank dieser Services erhalten Unternehmen effizientere, leistungsstärkere und qualitativ hochwertigere Testservices und bieten ihren Kunden einen sicheren, schnellen und unterbrechungsfreien Service.

Zusätzlich zu den Genehmigungsdiensten für nicht symmetrische Übergangsbalken und / oder Antriebsbalken ECE R-31 bietet EUROLAB auch andere industrielle Testdienste an.

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