Zulassung von ECE R-28-Akustikwarngeräten
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Zulassung von ECE R-28-Akustikwarngeräten

Die von der Europäischen Wirtschaftskommission (ECE) veröffentlichte ECE R-28-Verordnung regelt die Grundsätze für die Zulassung von akustischen Warngeräten. Diese technische Vorschrift enthält einheitliche Bestimmungen für die Anerkennung von akustischen Warngeräten und akustischen Signalen von Kraftfahrzeugen.

Zulassung von ECE R-28-Akustikwarngeräten

Diese gesetzliche Regelung gilt für akustische Warngeräte, die für die Montage an bestimmten Kategorien von Kraftfahrzeugen ausgelegt sind, direkt oder mit Wechselstrom oder Druckluft gespeist werden und einen gleichmäßigen und kontinuierlichen Ton (Hupe oder Signalhupe) abgeben. Solche Geräte sind akustische Warngeräte, die automatisch aktiviert werden (akustische Warnung), wenn das Fahrzeug in den Rückwärtsgang geschaltet wird.

Für die Zwecke dieser technischen Anordnung beziehen sich Audio-Warngeräte im Wesentlichen auf Geräte, die sich voneinander unterscheiden. Beispielsweise unterscheiden sich Schallwarngeräte durch ihre Eigenschaften wie Funktionsprinzipien (Dauerhorn und intermittierender Alarm), Art der elektrischen Quelle (Gleich- oder Wechselstrom), äußere Form des Geräts, Form und Größe der Membran, Form oder Art der Schallausgänge, Schallfrequenz und Nennversorgungsspannung .

Der Antrag auf Genehmigung eines Summertyps wird vom Markeninhaber oder seinem ordnungsgemäß zugelassenen Vertreter gestellt. In der Zwischenzeit eine Erläuterung der Klasse und des Typs des Summers, eine Zeichnung, die das Gerät im Querschnitt zeigt, eine Liste der in der Produktion verwendeten Materialien und Komponenten und Detaillierte Zeichnungen aller Komponenten sollten bereitgestellt werden.

Je nach Klasse gibt der Summer einen kontinuierlichen und regelmäßigen Klang ab und sein akustisches Spektrum ändert sich während des Betriebs nicht wesentlich. Das Gerät gibt einen weichen Klang ab und die Anzahl der Zyklen variiert regelmäßig zwischen 50 und 100 Umdrehungen pro Minute.

Im Rahmen von Automobilprüfungen bietet EUROLAB auch Zulassungsdienste für akustische Warngeräte ECE R-28 an. Dank dieser Services erhalten Unternehmen effektivere, leistungsstärkere und qualitativ hochwertigere Testservices und bieten ihren Kunden einen sicheren, schnellen und unterbrechungsfreien Service.

Neben den Zulassungsleistungen für akustische Warngeräte ECE R-28 im Rahmen von Kraftfahrzeugprüfungen bietet EUROLAB auch andere industrielle Prüfleistungen an.

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