ECE R-27 Zulassung von Dreiecksreflektoren für Kraftfahrzeuge
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ECE R-27 Zulassung von Dreiecksreflektoren für Kraftfahrzeuge

Die von der Europäischen Wirtschaftskommission (ECE) herausgegebene ECE-R-27-Verordnung regelt die Grundsätze für die Zulassung des Warndreiecks von Kraftfahrzeugen. Diese technische Vorschrift legt einheitliche Regelungen für die Zulassung von retroreflektierenden Einrichtungen und Markierungen für Kraftfahrzeuge und Anhänger fest und gilt für Außenprojektionen bestimmter Fahrzeugklassen. Die von diesen Grundsätzen erfasste Fahrzeugkategorie ist in der genannten Verordnung enthalten.

ECE R-27 Zulassung von Dreiecksreflektoren für Kraftfahrzeuge

Bei den verschiedenen Arten von Reflektoren handelt es sich um retroreflektierende Materialien, Markierungsplatten, Retroreflektoren und verschiedene Arten von einfachen Warndreiecken. Retroreflektierende Geräte mit demselben Handelsnamen oder derselben Marke, die jedoch von verschiedenen Herstellern hergestellt werden, werden als unterschiedliche Typen betrachtet. Retroreflektierende Geräte desselben Herstellers mit lediglichem Markenunterschied werden als gleicher Typ akzeptiert.

Typgenehmigungsanträge für Warndreiecke werden von den Herstellern oder ihren ordnungsgemäß zugelassenen Vertretern gestellt. Bei der Antragstellung müssen detaillierte Zeichnungen und Einbaudetails eingereicht werden, aus denen geometrisch hervorgeht, an welchen Positionen dieser Reflektor am Boden oder am Fahrzeug angebracht werden kann. Die technischen Eigenschaften der Materialien, aus denen die retroreflektierende optische Einheit besteht, sollten beschrieben werden. Beispiele für die retroreflektierende Vorrichtung und ggf. Befestigungswerkzeuge sowie die Anzahl der zu versendenden Muster sind im Verordnungsanhang für Geräte einer bestimmten Klasse aufgeführt.

Reflektoren oder retroreflektierende Vorrichtungen müssen so konstruiert und hergestellt sein, dass sie bei normalem Gebrauch zufriedenstellend funktionieren und weiterhin funktionieren. Darüber hinaus müssen sie frei von Konstruktions- und Herstellungsfehlern sein, die ihren effizienten Betrieb und guten Zustand beeinträchtigen würden.

EUROLAB bietet im Rahmen von Automobiltests auch Genehmigungsdienste für Dreiecksreflektoren von Kraftfahrzeugen nach ECE R-27 an. Dank dieser Dienste erhalten Unternehmen effektivere, leistungsfähigere und qualitativ hochwertigere Prüfdienste und bieten ihren Kunden einen sicheren, schnellen und unterbrechungsfreien Service.

Dreiecksreflektoren von ECE R-27-Kraftfahrzeugen im Rahmen von Kfz-Tests Neben Zertifizierungsdiensten bietet EUROLAB auch andere industrielle Prüfdienste an.

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