Zulassung von Selbstzündungsmotoren (CI) zur Ausbreitung sichtbarer Schadstoffe in ECE R-24-Kraftfahrzeugen
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Zulassung von Selbstzündungsmotoren (CI) zur Ausbreitung sichtbarer Schadstoffe in ECE R-24-Kraftfahrzeugen

ECE R-24 veröffentlicht von der Europäischen Wirtschaftskommission (ECE) Die Verordnung regelt die Grundsätze für die folgenden Motorzulassungen:

Zulassung von Selbstzündungsmotoren (CI) zur Ausbreitung sichtbarer Schadstoffe in ECE R-24-Kraftfahrzeugen

  • Zertifizierung von Selbstzündungsmotoren (CI) für die Emission sichtbarer Schadstoffe
  • Zulassung von Kraftfahrzeugen zum Einbau von Motoren eines zugelassenen Typs
  • Zulassung von Kraftfahrzeugen für den Einbau von Selbstzündungsmotoren (CI)
  • Zulassung zur Emission von Kraftfahrzeugen mit Selbstzündungssystem (CI)
  • Messung der Motorleistung von Selbstzündungsmotoren (CI)

Diese Verordnung enthält technische Richtlinien für die Zulassung von Selbstzündungsmotoren zur Begrenzung der Emissionen sichtbarer Abgasschadstoffe. Dementsprechend muss der Antrag auf Genehmigung eines Motortyps vom Hersteller oder seinem Bevollmächtigten gestellt und mit Angaben zur Motorbeschreibung eingereicht werden, die alle relevanten Informationen enthalten, die zum Zeitpunkt des Antrags in der Verordnung enthalten sind.

Bei der Bestimmung der Emission sichtbarer Schadstoffe sollten Messungen sowohl bei konstanter Geschwindigkeit als auch bei freier Beschleunigung durchgeführt werden. Es gibt zwei verschiedene Prüfmethoden in der Verordnung, die dies vorsehen.

Komponenten, die die Freisetzung sichtbarer Schadstoffe beeinflussen, müssen bei normalem Gebrauch des Motors trotz der Vibrationen, denen sie ausgesetzt sein können, gemäß den Bestimmungen dieser technischen Vorschrift konstruiert und hergestellt werden.

Wenn der gemäß dieser Regelung zur Genehmigung gesendete Motor alle Anforderungen erfüllt, wird die Genehmigung des Motortyps erteilt. In diesem Fall kann das Produkt vom Hersteller mit einem E-Mark versehen werden.

Im Rahmen von Kraftfahrzeugtests bietet EUROLAB auch Zulassungsdienste für Selbstzündungsmotoren (CI) zur Ausbreitung sichtbarer Schadstoffe in Kraftfahrzeugen der ECE R-24 an. Dank dieser Services erhalten Unternehmen effizientere, leistungsstärkere und qualitativ hochwertigere Testservices und bieten ihren Kunden einen sicheren, schnellen und unterbrechungsfreien Service.

Neben den Zulassungsleistungen für Selbstzündungsmotoren (CI) zur Ausbreitung sichtbarer Schadstoffe in Kraftfahrzeugen der ECE R-24, die im Rahmen von Kraftfahrzeugprüfungen erteilt werden, bietet EUROLAB auch andere industrielle Prüfleistungen an.

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