Die von der Europäischen Wirtschaftskommission (ECE) veröffentlichte ECE R-124-Verordnung regelt die Grundsätze für die Typgenehmigung der Räder von Personenkraftwagen und Anhängern. Diese technische Vorschrift enthält einheitliche Bestimmungen für die Zulassung von Rädern für Personenkraftwagen und Anhänger.
Diese Verordnung gilt für neue Reserveräder für Kraftfahrzeuge in den folgenden Kategorien:
Der Antrag auf Genehmigung eines Radtyps wird vom Hersteller oder seinem ordnungsgemäß zugelassenen Vertreter gestellt. Mit dem Antrag müssen Zeichnungen, die detailliert genug sind, um den Radtyp zu identifizieren, und Diagramme, die die vorgesehene Position für Radmarkierungen zeigen, dem technischen Dienst vorgelegt werden, der die Prüf- und Genehmigungsverfahren durchführt. Darüber hinaus die Kategorie der Reserveräder, die Definition der Felgenkontur und der Raddetails, das Anzugsmoment für Stehbolzen und Muttern, die Befestigungsmethode für den Gewichtsausgleich, das erforderliche Zubehör wie Montagekomponenten, die maximale Tragfähigkeit und die maximale NeigungDetaillierte Informationen über das Material einschließlich des Drucks und der chemischen Zusammensetzung sollten dem technischen Service mitgeteilt werden.
Im Rahmen von Automobilprüfungen bietet EUROLAB auch Typgenehmigungsdienste für die Räder von Personenkraftwagen und Anhängern der ECE R-124 an. Dank dieser Services erhalten Unternehmen effizientere, leistungsstärkere und qualitativ hochwertigere Testservices und bieten ihren Kunden einen sicheren, schnellen und unterbrechungsfreien Service.
Im Rahmen von Automobilprüfungen bietet EUROLAB neben den Typgenehmigungsdiensten für die Räder von Personenkraftwagen und Anhängern der ECE R-124 auch andere industrielle Prüfdienste an.