Die von der Europäischen Wirtschaftskommission (ECE) veröffentlichte ECE R-123-Verordnung regelt die Grundsätze für die Typgenehmigung adaptiver Frontbeleuchtungssysteme von Kraftfahrzeugen. Diese technische Vorschrift enthält einheitliche Bestimmungen zur Zulassung von adaptiven Frontbeleuchtungssystemen (AFS) für Kraftfahrzeuge.
Diese Regelung gilt für adaptive Frontbeleuchtungssysteme (AFS) für Kraftfahrzeuge in folgenden Kategorien:
Im Rahmen dieser Verordnung bedeutet ein adaptives Frontbeleuchtungssystem eine Beleuchtungsvorrichtung, die Strahlen mit unterschiedlichen Eigenschaften zur automatischen Anpassung an unterschiedliche Nutzungsbedingungen des Abblendlichts und gegebenenfalls des Hauptscheinwerfers bereitstellt.
Der Antrag auf Genehmigung wird vom Inhaber des Handelsnamens oder der Marke oder von seinem ordnungsgemäß genehmigten Vertreter gestellt. Mit der Anwendung werden detaillierte Beschreibungen des adaptiven Frontbeleuchtungssystems und, falls eine oder mehrere einstellbare Beleuchtungseinheiten im System vorhanden sind, die entsprechenden Beleuchtungseinheiten angezeigt Die Einbaulagen gemäß der Längsebene sollten dem technischen Dienst vorgelegt werden, der die Prüf- und Genehmigungsverfahren durchführt. Wenn Lichtquellen oder LED-Module mit Filament- oder Gasentladung bereitgestellt werden, muss außerdem deren Einhaltung der einschlägigen Vorschriften sichergestellt werden.
Im Rahmen von Automobilprüfungen bietet EUROLAB auch Typgenehmigungsdienste für adaptive Frontbeleuchtungssysteme von ECE R-123-Kraftfahrzeugen an. Dank dieser Services erhalten Unternehmen effizientere, leistungsstärkere und qualitativ hochwertigere Testservices und bieten ihren Kunden einen sicheren, schnellen und unterbrechungsfreien Service.
Im Rahmen von Automobilprüfungen bietet EUROLAB neben den Typgenehmigungsdiensten der adaptiven Frontbeleuchtungssysteme ECE R-123 von Kraftfahrzeugen auch andere industrielle Prüfdienste an.