Die von der Europäischen Wirtschaftskommission (ECE) herausgegebene ECE R-119-Verordnung regelt die Grundsätze für die Zulassung von Eckleuchten von Kraftfahrzeugen. Diese technische Vorschrift enthält einheitliche Bestimmungen für die Zulassung von in Kraftfahrzeugen verwendeten Eckleuchten.
Diese Regelung gilt für Eckleuchten von Fahrzeugen der folgenden Kategorie:
Ecklampen sind Lampen, die sich in der Ecke des Fahrzeugs in der Nähe der vorderen Ecke des Fahrzeugs befinden und zur zusätzlichen Beleuchtung der Straße verwendet werden. Diese Lampen werden abhängig von den Eigenschaften des optischen Systems wie Intensität, Lichtverteilungswinkel, Lichtquellenkategorie und Lichtquellenmodul unterschiedlich hergestellt. Das Ändern der Farbe der Glühlampe oder der Farbe eines Filters bedeutet keine Änderung des Typs.
Im Rahmen dieser Regelung wird vom Hersteller oder seinem Bevollmächtigten ein Antrag auf Zulassung einer Eckleuchte gestellt. Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen dem technischen Dienst detaillierte Zeichnungen vorgelegt werden, um die Definition des Typs der Eckleuchte zu ermöglichen und um zu zeigen, in welcher geometrischen Position diese Lampe am Fahrzeug montiert wird. Wenn Glühlampen vorgesehen sind, sollte außerdem die Einhaltung von Vorschrift 37, wenn LED-Lichtquellen gesehen werden, die Einhaltung von Vorschrift 128 sichergestellt werden.
Zulassung von Eckleuchten von ECE R-119-Kraftfahrzeugen im Rahmen von EUROLAB-Automobilprüfungen bietet auch Dienstleistungen. Dank dieser Services erhalten Unternehmen effektivere, leistungsstärkere und qualitativ hochwertigere Testservices und bieten ihren Kunden einen sicheren, schnellen und unterbrechungsfreien Service.
Neben den Zulassungsleistungen für Eckleuchten von ECE R-119-Kraftfahrzeugen, die im Rahmen von Kraftfahrzeugprüfungen erbracht werden, bietet EUROLAB auch andere industrielle Prüfleistungen an.