Die von der Europäischen Wirtschaftskommission (ECE) veröffentlichte ECE R-117-Verordnung regelt die Grundsätze für die Zulassung von Reifen in Bezug auf Rollgeräuschemissionen. Diese technische Vorschrift enthält einheitliche Bestimmungen für die Zulassung von Reifen hinsichtlich Rollgeräuschemissionen und Haftung oder Rollwiderstand auf nassen Oberflächen.
Diese Regelung gilt für neue Luftreifen der Klassen C1, C2 und C3 hinsichtlich Geräuschemissionen, Rollwiderstand und Haftleistung auf nassen Oberflächen (Nasshaftung). Die folgenden Reifentypen sind jedoch nicht gültig:
Der Antrag auf Zulassung eines Reifentyps gemäß dieser Verordnung wird vom Reifenhersteller oder seinem ordnungsgemäß zugelassenen Vertreter gestellt. Die Leistungsmerkmale, die während der Zulassungstests für den Reifentyp bewertet werden müssen, sind:
Im Rahmen von Automobilprüfungen bietet EUROLAB auch Zulassungsdienste für Reifen hinsichtlich der Rollgeräuschemissionen nach ECE R-117 an. Dank dieser Services erhalten Unternehmen effizientere, leistungsstärkere und qualitativ hochwertigere Testservices und bieten ihren Kunden einen sicheren, schnellen und unterbrechungsfreien Service.
Neben den Zulassungsleistungen für Reifen im Hinblick auf die Rollgeräuschemissionen nach ECE R-117 im Rahmen von Kraftfahrzeugprüfungen bietet EUROLAB auch andere industrielle Prüfleistungen an.