Genehmigung von speziellen LPG-Systemen für Kraftfahrzeuge zur Verwendung von LPG (Flüssiggas) in ECE R-115-Antriebssystemen und speziellen CNG-Systemen für Kraftfahrzeuge zur Verwendung von CNG (komprimiertes Erdgas) in Antriebssystemen
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Genehmigung von speziellen LPG-Systemen für Kraftfahrzeuge zur Verwendung von LPG (Flüssiggas) in ECE R-115-Antriebssystemen und speziellen CNG-Systemen für Kraftfahrzeuge zur Verwendung von CNG (komprimiertes Erdgas) in Antriebssystemen

Die von der Europäischen Wirtschaftskommission (ECE) veröffentlichte ECE R-115-Verordnung wird an Kraftfahrzeugen für die Verwendung von LPG (Flüssiggas) in Antriebssystemen und an Kraftfahrzeugen für die Verwendung von CNG (komprimiertes Erdgas) in Antriebssystemen und später installierten speziellen LPG-Systemen angebracht. regelt die Grundsätze für die Zulassung von später installierten speziellen CNG-Systemen.

Genehmigung von speziellen LPG-Systemen für Kraftfahrzeuge zur Verwendung von LPG (Flüssiggas) in ECE R-115-Antriebssystemen und speziellen CNG-Systemen für Kraftfahrzeuge zur Verwendung von CNG (komprimiertes Erdgas) in Antriebssystemen

Diese technische Vorschrift enthält einheitliche Bestimmungen für die Zulassung folgender Systeme:

  • Spezielle LPG-Verstärkungssysteme (Liquefied Petroleum Gases) für Kraftfahrzeuge zur Verwendung von LPG in Antriebssystemen
  • Spezifische CNG-Nachrüstsysteme (komprimiertes Erdgas) für Kraftfahrzeuge zur Verwendung in CNG in Antriebssystemen

Die betreffende technische Vorschrift gilt, wenn das Unternehmen, das Bewehrungssysteme herstellt, die ursprünglichen Merkmale des gesamten Systems für die spezifische Fahrzeuggruppe beibehält, für die es zugelassen ist, und gilt nicht für Prozesse und Inspektionen, mit denen die korrekte Installation der Bewehrungssysteme in Fahrzeugen überprüft werden soll.

Im Allgemeinen gilt diese Regelung für folgende Fahrzeugkategorien:

  • Fahrzeuge der Kategorie M (Fahrzeuge mit mindestens vier Rädern, Motor und für den Personenverkehr verwendet)
  • Fahrzeuge der Kategorie N1 (Fahrzeuge mit mindestens vier Rädern, Motor, zum Tragen von Lasten und einer maximalen Masse von höchstens 3.5 Tonnen)

Der Zulassungsantrag wird vom Hersteller oder seinem Bevollmächtigten für Nachrüstsysteme gestellt, die für den Einbau in Fahrzeuge dieser Kategorien vorgesehen sind.

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