Die von der Europäischen Wirtschaftskommission (ECE) veröffentlichte ECE R-115-Verordnung wird an Kraftfahrzeugen für die Verwendung von LPG (Flüssiggas) in Antriebssystemen und an Kraftfahrzeugen für die Verwendung von CNG (komprimiertes Erdgas) in Antriebssystemen und später installierten speziellen LPG-Systemen angebracht. regelt die Grundsätze für die Zulassung von später installierten speziellen CNG-Systemen.
Diese technische Vorschrift enthält einheitliche Bestimmungen für die Zulassung folgender Systeme:
Die betreffende technische Vorschrift gilt, wenn das Unternehmen, das Bewehrungssysteme herstellt, die ursprünglichen Merkmale des gesamten Systems für die spezifische Fahrzeuggruppe beibehält, für die es zugelassen ist, und gilt nicht für Prozesse und Inspektionen, mit denen die korrekte Installation der Bewehrungssysteme in Fahrzeugen überprüft werden soll.
Im Allgemeinen gilt diese Regelung für folgende Fahrzeugkategorien:
Der Zulassungsantrag wird vom Hersteller oder seinem Bevollmächtigten für Nachrüstsysteme gestellt, die für den Einbau in Fahrzeuge dieser Kategorien vorgesehen sind.
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