Die von der Europäischen Wirtschaftskommission (ECE) veröffentlichte ECE R-112-Verordnung regelt die Zulassung von Kraftfahrzeugscheinwerfern, die mit Glühlampen ausgestattet sind, die asymmetrisches Abblend- oder Fernlicht oder beides abgeben. Diese technische Anordnung enthält einheitliche Bestimmungen für die Zulassung von Kraftfahrzeugscheinwerfern, die mit Glühlampen oder LED-Modulen (Light Emitting Diode) ausgestattet sind, die asymmetrisches Abblend- oder Fernlicht oder beides abgeben.
Diese Regelungsbestimmungen gelten für Scheinwerfer für Fahrzeuge der folgenden Kategorien:
Der Zulassungsantrag wird vom Hersteller oder seinem zugelassenen Vertreter gestellt. Zum Zeitpunkt der Anwendung, dem technischen Service, ist der Scheinwerfer sowohl kurz als auch ob der Scheinwerfer ein Fernlicht oder nur einen dieser Strahlen liefern soll, ob der Scheinwerfer ein Fernlicht abgeben soll, ob er sowohl für Links- als auch für Rechtsverkehr oder nur für Rechts- oder Linksverkehr ausgelegt ist und ob der Scheinwerfer mit einem einstellbaren Reflektor ausgestattet ist, die Installation des Scheinwerfers Ort muss angegeben werden.
Im Rahmen von Kraftfahrzeugprüfungen bietet EUROLAB auch Zulassungsdienste für Kraftfahrzeugscheinwerfer an, die mit asymmetrischem Abblend- oder Fernlicht ECE R-112 oder beidem ausgestattet sind und mit Glühlampen ausgestattet sind. Dank dieser Services erhalten Unternehmen effizientere, leistungsstärkere und qualitativ hochwertigere Testservices und bieten ihren Kunden einen sicheren, schnellen und unterbrechungsfreien Service.
Neben den Zulassungsleistungen für asymmetrisches Abblend- oder Fernlicht ECE R-112 oder beides sowie für Glühlampen, die im Rahmen von Automobilprüfungen angeboten werden, bietet EUROLAB auch andere industrielle Prüfleistungen an.