Die von der Europäischen Wirtschaftskommission (ECE) veröffentlichte ECE R-109-Verordnung regelt die Grundsätze für die Genehmigung der Herstellung von beschichteten Luftreifen für Nutzfahrzeuge und Anhänger. Diese technische Vorschrift enthält einheitliche Bestimmungen zur Genehmigung der Herstellung von recycelten Luftreifen für Nutzfahrzeuge und Anhänger.
Diese Regelungsbestimmungen sindDeckt die Herstellung von beschichteten Luftreifen für die folgenden Fahrzeugtypen ab:
Diese Verordnung gilt jedoch nicht für folgende Reifen: runderneuerte Reifen mit Geschwindigkeiten unter 80 km / h, Reifen, die ursprünglich ohne Geschwindigkeitssymbole und Lastindizes hergestellt wurden, und Reifen, die ursprünglich ohne Typgenehmigung und ohne die Kennzeichnung "E" oder "e" hergestellt wurden.
Im Rahmen von Kraftfahrzeugtests bietet EUROLAB auch Zulassungsdienstleistungen für die Herstellung von Luftreifen mit beschichteter Luft (Luftreifen) für Nutzfahrzeuge und Anhänger der ECE R-109 an. Dank dieser Services erhalten Unternehmen effizientere, leistungsstärkere und qualitativ hochwertigere Testservices und bieten ihren Kunden einen sicheren, schnellen und unterbrechungsfreien Service.
Neben den Zulassungsleistungen für die Herstellung von beschichteten Luftreifen für Nutzfahrzeuge und Anhänger der ECE R-109, die im Rahmen von Automobilprüfungen erteilt werden, bietet EUROLAB auch andere industrielle Prüfleistungen an.