Die von der Europäischen Wirtschaftskommission (ECE) veröffentlichte ECE R-100-Verordnung regelt die Grundsätze für die Zulassung von Elektrofahrzeugen unter besonderen Bedingungen in Bezug auf Struktur, Funktionssicherheit und Wasserstoffemission. Diese technische Vorschrift enthält einheitliche Bestimmungen zur Zulassung von Fahrzeugen im Zusammenhang mit den besonderen Anforderungen des elektrischen Antriebsstrangs.
Der Zweck des Genehmigungsverfahrens in dieser Verordnung wird in zwei Teilen erläutert:
Der Antrag auf Genehmigung zur Genehmigung eines Fahrzeugtyps für die elektrische Sicherheit (Abschnitt I) oder zur Genehmigung eines wiederaufladbaren Energiespeichersystems (Abschnitt II) einschließlich eines Hochspannungssystems wird vom Hersteller oder seinem Bevollmächtigten gestellt.
Im Rahmen von Automobilprüfungen bietet EUROLAB auch Zulassungsleistungen in Bezug auf Struktur, Funktionssicherheit und besondere Bedingungen im Zusammenhang mit der Wasserstoffemission von Fahrzeugen mit ECE R-100 Electric-Batterien an. Dank dieser Services erhalten Unternehmen effektivere, leistungsstärkere und qualitativ hochwertigere Testservices und bieten ihren Kunden einen sicheren, schnellen und unterbrechungsfreien Service.
Neben den Zulassungsleistungen für Elektrobatteriefahrzeuge der ECE R-100, die im Rahmen von Kraftfahrzeugprüfungen hinsichtlich Struktur, Funktionssicherheit und besonderen Bedingungen im Zusammenhang mit der Wasserstoffemission erteilt werden, bietet EUROLAB auch andere industrielle Prüfleistungen an.