Die von der Europäischen Wirtschaftskommission (ECE) veröffentlichte ECE R-113-Verordnung regelt die Zulassung von Kraftfahrzeugscheinwerfern, die mit Glühlampen ausgestattet sind, die symmetrisches Abblend- oder Fernlicht oder beides abgeben. Diese technische Anordnung enthält einheitliche Bestimmungen für die Zulassung von Kraftfahrzeugscheinwerfern, die mit Filamenten, Gasentladungslichtquellen oder LED-Modulen ausgestattet sind, die symmetrisches Abblend- oder Fernlicht oder beides abgeben.
Diese Bestimmungen werden für Fahrzeuge der folgenden Kategorien angewendet Gilt für Scheinwerfer:
Der Antrag auf Genehmigung wird vom Hersteller oder seinem ordnungsgemäß zugelassenen Vertreter gestellt. Zum Zeitpunkt der Antragstellung teilt der technische Dienst dem technischen Dienst mit, ob der Scheinwerfer sowohl einen kurzen als auch einen langen Antriebsstrahl oder nur einen dieser Strahlen liefern soll, ob er sich auf Scheinwerfer der Klassen A, B, C, D oder E bezieht, die Glühlampenspezifikationen gemäß der Verordnung 37 gemäß der Verordnung 99. Die entsprechende Kategorie der Gasentladungslichtquellen und LED-Module müssen mit spezifischen Identifikationscodes für das Lichtquellenmodul versehen sein.
Im Rahmen von Automobilprüfungen bietet EUROLAB auch Zulassungsdienste für Kraftfahrzeugscheinwerfer an, die mit ECE R-113 Symmetrischem Abblend- oder Fernlicht oder beidem ausgestattet sind und mit Glühlampen ausgestattet sind. Dank dieser Services erhalten Unternehmen effizientere, leistungsstärkere und qualitativ hochwertigere Testservices und bieten ihren Kunden einen sicheren, schnellen und unterbrechungsfreien Service.
Neben den Zulassungsleistungen für symmetrisches Abblend- oder Fernlicht ECE R-113 oder beides, ausgestattet mit Glühlampen, bietet EUROLAB auch andere industrielle Prüfleistungen an.